Allgemeine Geschäftsbedingungen 

von Regina Hölzlhammer für die Firma Enjoy Tierphysiotherapie

Stand 30.06.2023

 

1. Geltungsbereich
Die nachfolgend genannten Vertragsbedingungen gelten als Rechtsbeziehung zwischen der Tierphysiotherapeutin Regina Hölzlhammer und dem Tierbesitzer ("Kunde" genannt). 

2. Behandlungsvertrag
 Abs. 1: Der Vertrag zwischen der Therapeutin und dem Kunden komm t bereits durch die Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande.

Abs. 2: Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Hundes.

3. Termine

Abs. 1: Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per Mail oder Handy von der Therapeutin bestätigt wurden.

Abs. 2: Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden voll berechnet.

 

4. Bezahlung 

Abs. 1: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin.

 Abs. 2: Eine Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit der Therapeutin möglich.

5. Gebühren und Fahrtkosten
Die Kosten für die Behandlungen und die Anfahrt können aus der aktuell gültigen Preisliste entnommen werden.

6. 5er Karten
Die Karten haben nach Ausstellung eine Gültigkeit von 2 Jahren und können nicht auf andere übertragen werden. Eine Rückzahlung ist nur im Todesfall möglich.

 

7. Informationspflicht 

Abs. 1: Der Kunde ist verpflichtet, die Therapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Therapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.

Abs. 2: Verhält sich der Hund vor oder während der Therapie aggressiv, behält sich die Therapeutin vor, die Therapie sofort abzubrechen.

 

8. Tierbehandlung 

Abs. 1: Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch die Therapeutin empfohlen und gemeinsam mit den Tierhaltern besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich die Therapeutin eine Änderung und Anpassung der Behandlung in Abstimmung mit dem Tierhalter vor, um eine bestmögliche Genesung des Tieres zu erzielen.

Abs. 2: Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Zudem ist meistens die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Hausaufgabenprogramm empfehlenswert.

 Abs.3: Behandlungsvereinbarung – Der Tierhalter stimmt der physiotherapeutischen Behandlung seines Tieres ausdrücklich zu . Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden und Therapiegeräten obliegt der Einschätzung der Therapeutin nach Befunderhebung.

9. Garantieauschluss 

Abs. 1: Die Therapeutin übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Sie schuldet lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt die Therapeutin kein Heilversprechen. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.

 Abs. 2: Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten bitte die Therapeutin informieren und falls nötig umgehend einen Tierarzt konsultieren.

 

10. Haftung 

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an der Therapeutin und an der Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Die Physiotherapeutin haftet nur für Schäden die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Soweit es sich um Personenschäden handelt, ist die Haftung auf die Behandlungsgebühr beschränkt. Ebenfalls übernimmt der TP  keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn im Gespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

 

 11. Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. 

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.